Kommissionsvorschlag für eine Europäische Erbrechtsverordnung

EU Recht
21.01.20111613 Mal gelesen
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Regelung der Zuständigkeiten und des anwendbaren Rechts in internationalen Erbfällen.

Schätzungsweise gibt es europaweit jährlich 450.000 Erbfälle mit Auslandsberührung. Der en Gesamtwert beläuft sich auf  ungefähr 123 Mrd. Euro. Mit der Abwicklung dieser grenzüberschreitenden Erbfälle sind Kosten für die jeweiligen Begünstigten in Höhe von ca.3, 7 Mrd. Euro verbunden. Diese Kosten sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die nationalen Erbrechte der Mitgliedstaaten teilweise sehr unterschiedlich sind und daher Maßnahmen zur Abwicklung der Erbfälle in verschiedenen Staaten zu ergreifen sind.

Der Kommisionsvorschlag vom 14.10.2009 will hier Abhilfe schaffen. Er enthält einerseits Regelungen zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte zur Nachlassabwicklung  sowie solche zur Frage, welches materielle Erbrecht auf den konkreten Erbfall  Anwendung findet.

Der Kommissionsvorschlag erklärt die Gerichte am letzten gewöhlichen Aufenthaltsort des Erblassers für international zuständig.

Den gleichen Anknüpfungspunkt wählt die Kommission bei der Festlegung des jeweils anwendbaren materiellen Rechts, wobei der Vorschlag darüberhinaus  keine eigenständigen materiellen Regelungen zu erbrechtlichen Sachverhalten enthält. Allerdings sind für Erblasser Möglichkeiten der Rechtswahl vorgesehen. So soll es möglich sein, dass der Erblasser seinen Nachlass seinem Heimatrecht unterstellt, also dem Recht des Staates unterstellt, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl angehört.

Mit dem Vorschlag der Kommission wird auch ein grenzüberschreitendes Europäisches Nachlasszeugnis geschaffen. Mit diesem soll der Nachweis der Stellung als Erbe oder Vermächtnisnehmer erleichtert werden.

Der Kommissionsvorschlag  wird derzeit im Rechtsausschuß des Europäschen Parlaments in Brüssel diskutiert. Im Hinblick darauf, dass die Erbrechtsverordnung als das technisch schwierigste Projekt im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit der EU-Staaten gilt, wird man auf die dort enthaltenen Vereinfachungen doch noch einige Zeit warten müssen.