Hinweis auf eigenes Insolvenzverfahren erforderlich

Insolvenzrecht
14.05.20061675 Mal gelesen

Mit einer für einen Mieter besonders schwierigen Situation hatte sich kürzlich das LG Bonn zu befassen. Nachdem er seinen Mietzahlungen nicht mehr nachkommen konnte, erklärte sein Vermieter die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Über das Vermögen des Mieters war zudem das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Um der drohenden Obdachlosigkeit zu entgehen, mietete er kurzerhand eine neue Wohnung an. Dabei wies er allerdings nicht auf seine Vermögensverhältnisse hin. Als der Vermieter von der desolaten Vermögenslage des Mieters erfuhr, weigerte er sich, dem Mieter die Schlüssel zu übergeben, und erklärte die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung.

Zu Recht, so das LG Bonn. Ein insolventer Mietinteressent muss den zukünftigen Vermieter über seine Vermögensverhältnisse aufklären. Nur dann kann der Vermieter frei und ohne Willensmängel entscheiden, ob er den Vertrag abschließen will.

Quelle: LG Bonn, Beschluss vom 16.11.2005, 6 T 312/05 und 6 S 226/05