Insolvenzverfahren der vPE Wertpapierhandelsbank AG eröffnet

Änderungen im Insolvenzrecht und Mietrecht
15.07.2020323 Mal gelesen
Amtsgericht München ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über Vermögen der vPE Wertpapierhandelsbank AG an.

Bereits am 09.07.2020 hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung über die in München ansässige vPE WertpapierhandelsBank AG (kurz: vPE Bank) angeordnet.

Vorläufiger Insolvenzverwalter sondiert die Lage

Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen wurde durch das Gericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Wie die Kanzlei AdvoAdvice bereits berichtete, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der vPE Bank am 29.05.2020 die Lizenz für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen entzogen. Dies zog wohl entscheidende finanzielle Probleme nach sich, auch wenn die vPE Bank AG gegen die Entscheidung der BaFin rechtlich vorgegangen war. 

Das Münchener Bankhaus war bis zum Entzug der Banklizenz auf den börslichen und außerbörslichen Handel für private Anleger, professionelle Trader und Finanzinstitutionen spezialisiert. 

Die Bank unterhielt neben der Hauptstelle in München insgesamt sechs weitere Niederlassungen u.a. in Düsseldorf, Berlin und Hamburg.

Probleme mit BaFin durch Insolvenz der Aureum Realwert AG?

"Als Hintergrund für den Entzug der Banklizenz durch die BaFin wird mitunter eine Vernetzung der vPE Bank AG mit der seit Sommer 2019 insolventen Aureum Realwert AG (Berlin) vermutet. Diese hatte bereits im vergangenen Jahr in Berlin zu Irritationen bei Anlegern und Bankkunden geführt", klärt Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin auf.

Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sei ein Versuch der vPE Bank, den Lizenzentzug durch die BaFin abzuwenden, gescheitert. Daraufhin seien der vPE Bank die Einnahmen nahezu vollständig weggebrochen. Zudem sei der der Geschäftsbetrieb weitgehend zum Erliegen gekommen. Durch den vorläufigen Insolvenzverwalter werde nun nach dessen Angaben die Lage sondiert, um sich einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation der Bank und ihrer Kunden zu verschaffen. Die Auszahlung der Löhne und Gehälter an die rund 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei vorerst über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Anmeldung von Forderungen erst nach Insolvenzeröffnung möglich

Bereits jetzt melden sich besorgte Anleger bei der Kanzlei AdvoAdvice in Berlin und erkundigen sich danach, ob sie Forderungen gegen die Bank bereits jetzt anmelden müssen. Zudem machen sich die Anleger Sorgen um ihre Kapitalanlagen. 

Hierzu erklärt Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann: "Grundsätzlich ist eine Anmeldung von Forderungen erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich und sinnvoll. Bisher ist hier nur ein vorläufiges Verfahren eröffnet worden. Es besteht also für Anmeldungen von Forderungen kein Grund zur Eile. Kapitalanlagen, die auf dem Depot des Kunden liegen, sind von dem Insolvenzverfahren nicht umfasst. Diese kann sich der Kunde durch die vPE Bank auf ein anderes Depot übertragen lassen. Schwierig wird es bei Forderungen gegen die vPE Bank AG selbst. Hier muss geprüft werden, ob diese z.B. durch eine Entschädigungseinrichtung abgesichert sind". 

Betroffene Bankkunden und Inhaber von Vermögensverwaltungsverträgen können sich für eine Beratung gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin wenden. Rufen Sie hierzu gerne an unter 030 921 000 40 oder schreiben Sie eine Email an info@advoadvice.de.