Premium Safe Ltd: Insolvenzverwalter fordert Auszahlungen von Anlegern zurück

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
07.09.2018294 Mal gelesen
Der Rechtsanwalt Oliver Schartl meldet sich bei Anlegern der Premium Safe Limited als Insolvenzverwalter der Gesellschaft und fordert von diesen bereits von der Gesellschaft an die Anleger gezahlte Auszahlungen zurück. Und nun?

Zum Hintergrund: Anleger der Premium Safe Ltd. bauten auf lukrative Märkte und Produkte

Die Münchener Gesellschaft versprach für den bekannten Geschäftsführer und Rennfahrer Daniel U. den Anlegern die Investition in verschiedene lukrative Märkte und Produkte, in verschiedene Finanzinstrumente und in Edelmetalle. Verpackt wurde die Anlage als sog. Nachrangdarlehen mit fester Laufzeit.

Keine Gewinne, dafür Insolvenz der Premium Safe Ltd

Gewinne wurden aber scheinbar nicht erwirtschaftet. Vielmehr kam es zum Insolvenzverfahren der Premium Safe Ltd, welches bei dem Amtsgericht München zum Az. 1542 IN 201/16 geführt wird.

Rechtliche Begründung: Rückforderung der bereits geleisteten Auszahlungen - Scheingewinnausschüttungen

Der Insolvenzverwalter fordert Auszahlungen der Anleger zu Gunsten der Insolvenzmasse zurück und beruft sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rückerstattung von sog. Scheingewinnausschüttungen.

Das bedeutet, dass die Gesellschaft mit den Anlegergeldern keine realen Gewinne erwirtschaftet hat und daher auch nicht dazu in der Lage bzw. berechtigt gewesen wäre, Ausschüttungen an die Anleger zu leisten.

Haben die Anleger dennoch Zahlungen erhalten, wurden diese somit durch eigenes Anlegervermögen oder sogar aus dem Vermögen anderer Anleger geleistet (Schneeballsystem).

Hier gibt es nach der bekannten und gefestigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche besonders im Fall Phoenix-Kapitaldienst geprägt worden ist, die Möglichkeit der Rückforderung seitens des Insolvenzverwalters.

Betroffene Premium Safe-Anleger suchen Hilfe - was tun?

Betroffene Anleger sollten trotz der für sie nachteiligen Rechtsprechung durch einen fachlich versierten Experten prüfen lassen, ob es Gründe gibt, sich erfolgreich gegen die Forderung des Insolvenzverwalters verteidigen zu können.

So gibt es u.a. die Möglichkeit, sollte der Anleger die Rückzahlungen für sog. Luxusaufwendungen genutzt haben, diese dem Insolvenzverwalter entgegen zu halten. Man spricht dann auch von einer Einrede der Entreicherung, da das eingenommene Geld wieder ausgegeben wurde und sich nicht mehr im Vermögen des Anlegers befindet.

Zudem ist auch zu prüfen, ob die Anlagegesellschaft tatsächlich nie Gewinne erwirtschaftet hat. Nur dann wäre auch die volle Rückzahlungssumme durch den Insolvenzverwalter rückforderbar.

Gefahr der Verjährung Ende 2018, spätestens jedoch 2019

Betroffene Anleger sollten zudem prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen Hintermänner, Geschäftsführer oder Berater bzw. Vermittler im Fall Premium Safe haben.

Wer bereits im Jahr 2015 wusste, dass Gelder an ihn nicht zur Rückzahlung gebracht würden, hat wahrscheinlich nur noch bis zum Jahresende 2018 die Möglichkeit, seine Ansprüche verjährungsunterbrechend geltend zu machen.

Wer erst im jahr 2016 durch den Insolvenzverwalter von der Insolvenz erfahren hat, könnte wohl auch noch bis Ende des Jahres 2019 eine Klage zur Verjährungsunterbrechung einreichen.

Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin vertritt bereits Anleger, die Rückforderungen vom Insolvenzverwalter Schartl erhalten haben. Zudem wurde bereits erfolgreich gegen eine Beratungsfirma aus Sachsen-Anhalt durch Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen Klage eingereicht. Die betroffene Finanzberatungsfirma wurde zur Zahlung von 21.000 Euro verurteilt.

Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de Kontakt zu unseren Experten aufnehmen, um hier fairen und schnellen Rechtsrat zu erhalten. Eine anwaltliche Erstberatung wird oftmals vom Rechtsschutzversicherer übernommen und verursacht auch sonst keine hohe Kosten.