Familiennachzug zu EU-Bürgern!
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Familiennachzug zu EU-Bürgern
Der Familiennachzug zu EU-Bürgern findet seine Regelungen im FreizügG/EU. Das AufenthaltsG wird auf solche Fälle grundsätzlich nicht angewendet, es sei denn, das AufenthaltsG enthält eine für den Familienangehörigen günstigere Regelung (§ 11 Abs. 1 S. 3 FreizügG/EU).