Auch eine Abmahnung der Kaloud Inc. über die Kanzlei Jones Day erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
18.12.2017155 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Jones Day für die Kaloud Inc. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich zum einen auf den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung und zum anderen auf den Vorwurf einer Gebrauchsmusterverletzung:

Konkret geht es um den Vorwurf der Verletzung der Unionsmarke 013926647 "Lotus" und den Vorwurf der Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters "DE202013012175U1". Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Abgemahnte unter der Bezeichnung "Lotus" Kohlebehälter für Wasserpfeifen vertreibe, die eine sklavische Nachahmung eines Produktes der Abmahnerin seien.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen, Vertragsstrafenregelungen mit festen Vertragsstrafen von 5.100,00 Euro auch Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Rechnungslegung, zur Vernichtung, zum Schadenersatz und zur Erstattung der Kosten für die Rechtsverfolgung. Die Kosten für die Rechtsverfolgung werden auf der Grundlage eines Geschäftswerts von 250.000,00 Euro beziffert (7.018,38 Euro).

 

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Markenrechten oder wegen des Vorwurfs der Verletzung von Gebrauchsmusterrechten sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Jones Day für die Kaloud Inc. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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