Kostenübernahme durch Private Krankenversicherung für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren

Gesundheit Arzthaftung
28.05.2009 3172 Mal gelesen
Zur Zeit häufen sich die Fälle, in denen die Privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlungen mit der Begründung ablehnen, dass der oder die Versicherungsnehmer/in nicht mit dem Partner verheiratet sei.
 
Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist eine solche Ablehnung der Privaten Krankenversicherungen nicht zulässig.
 
Das Landgericht Berlin (Urteil vom 24.02.2004 - 7 O 433/02) und das Landgericht Dortmund ( Urteil vom 10.04.2008 - 2 O 11/07) haben in ihren jeweiligen Entscheidungen ausgeführt, dass der private Krankheitskostenversicherer die Kosten einer IVF-Behandlung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu tragen habe, da die Sterilität eine Krankheit im Sinne der MB/KK und als solche unabhängig vom Bestehen einer Ehe sei.
 
Es ist aber zu beachten, dass es hierzu noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt!