Jameda Bewertung – Anwalt hilft bei negativer Bewertung

Jameda Bewertung – Anwalt hilft bei negativer Bewertung
08.10.2014380 Mal gelesen
Negative Jameda Einträge können hochgradig geschäftsschädigend sein. Viele schlechte Bewertungen sind rechtswidrig und müssen gelöscht werden. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. erläutert Ihnen, welche Bewertungen gelöscht werden müssen.

Schlechte Jameda Bewertung - zulässig oder rechtswidrig?

Grundsätzlich lässt sich im Jahre 2014 feststellen, dass der Bundesgerichtshof in seinen zwei Entscheidungen zu Bewertungsportalen deutlich gemacht hat, dass er ein ausgesprochener Fan von anonymen Internetbewertungen ist.

Der Wunsch von Ärzten, sich komplett aus Jameda entfernen zu lassen, kann rechtlich nicht durchgesetzt werden. Dasselbe gilt für das Begehren, die Personalien eines Bewerters auf zivilrechtlichem Wege zu fordern.

Selbst wenn der Arzt weiß, wer ihn bewertet hat, ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob er durch ein Vorgehen gegen den Patienten gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstößt.

Als Arzt sollte man Jameda nicht selbst kontaktieren

Wendet sich der Arzt selbst an Jameda, so konnte man in der Vergangenheit das Phänomen beobachten, dass Jameda lediglich die negativen Berichte gekürzt oder gelöscht, jedoch die Note stehen lassen hat. Dies ist natürlich nicht zielführend. 

Es ist daher meist die beste Wahl, bei einem negativen Eintrag sich direkt mit einem Anwalt mit entsprechender Erfahrung zu wenden.

Was muss Jameda löschen, was nicht?

Berichte mit strafbaren Inhalten sind zu löschen. Strafbar sind übliche Nachreden, Verleumdungen oder Beleidigungen. 

Dasselbe gilt für unwahre Tatsachenbehauptungen wie z. B. "ich musste 3 Stunden warten". Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht mehr von der Meinungsfreiheit erfasst. 

Zulässig sind reine Meinungsäußerungen wie z. B. "ich war vollkommen unzufrieden mit der Behandlung".

Was Sie als Arzt nun tun können

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat viele Ärzte gegen Jameda vertreten. Er weiß, was bei Rufmord, Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen zu tun ist. Selbstverständlich gehört die Abwicklung über die Rechtsschutzversicherung zum Service der Anwaltskanzlei Hechler. 

Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:

  • Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
  • Abwicklung mit der Rechtsschutz
  • Bundesweite Hilfe

So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler: