Jameda Bewertung – Wie entfernen? Wie löschen?

Jameda Bewertung – Wie entfernen? Wie löschen?
07.08.2014398 Mal gelesen
Eine rechtswidrige Jameda Bewertung ist ärgerlich und kann erhebliche negative Auswirkungen auf den Praxiserfolg haben. Lesen Sie weiter, welche Aussagen Sie als Arzt hinnehmen müssen und welche Jameda entfernen muss.

Jameda Bewertung - Kann man den Täter ermitteln?

Sofern Sie als Arzt wissen, wer Sie negativ auf Jameda bewertet hat, können Sie gegen den Verfasser der Bewertung vorgehen, wobei sich Probleme mit der Weitergabe der Daten an einen Anwalt ergeben können.

In der Regel kennt der bewertete Arzt den Verfasser der Bewertung nicht und wird auch von dem Bewertungsportal keine Auskunft bekommen, selbst bei rechtswidrigen Einträgen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2014 entschieden (Az.: VI ZR 345/13). Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten reiche für eine Herausgabe der Daten an Dritte nicht aus.

Lösung: Der zu Unrecht bewertete Arzt kann gegen das Portal Jameda vorgehen. Der Portalbetreiber haftet nämlich selbst als Störer, wenn er sich weigert, die Einträge zu löschen.

Vorsicht: Wenden Sie sich als Arzt niemals selbst an das Portal. Dann besteht die Möglichkeit, dass der Text gelöscht wird, die Note jedoch stehenbleibt, was die Sache oft verschlimmert.

Welche Einträge sind rechtswidrig?

Negative Jameda Einträge sind rufschädigend. Bewertungen und Berichterstattungen über die Behandlung oder deren Anbahnung müssen durch Jameda entfernt werden, wenn sie rechtswidrig sind und das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzen.

Rechtswidrig sind Bewertungen nicht nur, wenn ein Straftatbestand wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllt ist, sondern auch dann, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder Schmähkritik vorliegt. Dies alles muss der Arzt nicht hinnehmen.

Das bietet Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Bath/England):

  • Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
  • Abwicklung mit der Rechtsschutz
  • Bundesweite Hilfe

So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler: