Jameda Bewertung entfernen – Ruf schützen

Jameda Bewertung entfernen – Ruf schützen
03.08.2014409 Mal gelesen
Negative Bewertungen auf Portalen wie Jameda können massive finanzielle Einbußen für die betroffenen Ärzte bedeuten. Daher können Ärzte anwaltlich prüfen lassen, ob sie den jeweiligen negativen Eintrag auf Jameda hinnehmen müssen oder nicht.

Jameda Bewertung erhalten - Gegen wen vorgehen?

Wer sich anonym im Internet beschwert, der darf auch anonym bleiben. Internetdienste müssen die Daten von Nutzern nur bei Ermittlungen von Behörden oder zur Durchsetzung von Urheberrechten preisgeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschieden (Az.: VI ZR 345/13). Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten reiche für eine Herausgabe der Daten an Dritte nicht aus.

Ärzte haben somit keine Möglichkeit, bei nur rechtswidrigen und nicht strafbaren Handlungen, die beim Bewertungsportal gespeicherten Daten des Users (sofern es solche überhaupt gibt) heraus zu verlangen.

Schlecht und rechtswidrig bewertete Ärzte auf Jameda haben stattdessen die Möglichkeit, gegen den Portalbetreiber Jameda vorzugehen. Bei rechtswidrigen Einträgen muss das Portal diese Einträge beseitigen.

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

Negative Jameda Bewertungen auf Portalen wie Jameda sind rufschädigend. Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, das umfassenden verfassungsrechtlichen Schutz genießt.

Bewertungen und Berichterstattungen über den Arztbesuch müssen allerdings dann entfernt werden, wenn sie rechtswidrig sind und das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzen.

Rechtswidrig sind Bewertungen dann, wenn sie eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellen oder aber Schmähkritik vorliegt. Erst Recht kann man die Entfernung der Bewertung verlangen, wenn sie zudem strafrechtlich relevant ist, so bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdungen.

Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:

  • Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
  • Abwicklung mit der Rechtsschutz
  • Bundesweite Hilfe

So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler:

  • Per Telefon unter 07171 - 18 68 66 (Mo bis So von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
  • Per Email info@anwaltskanzlei-hechler.de
  • Per Fax unter 07171 - 18 19 151
  • www.bewertungs-abwehr.de