Negative Arztbewertungen auf Portalen wie Jameda oder Sanego sind ärgerlich. Diese Bewertungen können entfernt werden, wenn sie rechtswidrig sind, also unwahre Tatsachen behauptet werden oder Schmähkritik vorliegt. Erst Recht kann man die Entfernung der Bewertung verlangen, wenn sie zudem strafrechtlich relevant ist, so bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdungen.
Jameda Bewertung - Gegen wen vorgehen?
Nach der aktuellen Rechtsprechung haben Ärzte keine Möglichkeit, sich bei Portalen wie Jameda, Sanego oder Yelp löschen zu lassen. Wer am Markt auftritt, muss sich auch Bewertungen gefallen lassen, so die Richter.
Vorgehen gegen Verfasser aussichtslos
Nach Rechtsprechung des BGH haben Ärzte keinen Anspruch auf Auskunft, wer sie rechtswidrig bewertet hat. Ein solcher Anspruch würde ohnehin meist ins Leere laufen, da Verfasser von Bewertungen ohnehin - wenn überhaupt - lediglich eine E-Mail-Adresse hinterlassen.
Portalbetreiber muss Bewertung auf Aufforderung löschen
Ärzte haben gute Chancen, gegen Portalbetreiber wie Jameda oder Sanego vorzugehen. Allerdings sollte sich ein Arzt niemals selbst an das Portal wenden. Oft löschen die Portale nur die Textbewertungen und lassen die Noten stehen, was eher kontraproduktiv ist. Auch bieten kostenpflichtige Mitgliedschaften bei Bewertungsportalen keinen Vorteil im Hinblick auf die Löschungsmöglichkeit von Negativbewertungen.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat viele Ärzte gegen Jameda und Sanego vertreten. Er weiß, was bei Rufmord, Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen zu tun ist. Selbstverständlich gehört die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung zum Service der Anwaltskanzlei Hechler.
Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:
- Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
- Abwicklung mit der Rechtsschutz
- Bundesweite Hilfe
So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler:
- Per Telefon unter 07171 - 18 68 66 (Mo bis So von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
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- www.bewertungs-abwehr.de