Mit über 700.000 Bewertungen (nach eigenen Angaben) ist das Portal Jameda vermutlich der Marktführer der Arztbewertungsportale in Deutschland. Daher erscheinen positive und negative Bewertungen auf Jameda in der Trefferliste von Google auch meist ganz oben und können Patienten entsprechend beeinflussen.
Jameda Bewertung - Was ist zulässig, was nicht?
Patienten dürfen Ärzte im Internet grundsätzlich bewerten, da es eine in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit in Deutschland gibt.
Diese Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Unzulässig ist es, Ärzte zu beleidigen, zu verleumden oder mit Schmähkritik zu überziehen. Ebenso rechtswidrig ist es, unwahre Tatsachen über den Arzt zu behaupten. In diesen Fällen ist das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzt, so dass der Arzt Beseitigungs-, Löschungs- und Unterlassungsansprüche gegen Jameda hat.
Negative Jameda Bewertung entfernen - Was tun?
Bei negativen Jameda Bewertungen durch Noten oder Texte muss also stets geprüft werden, ob die Bewertung rechtswidrig ist. Die Grenzen sind hierbei sehr schwammig, so dass ein betroffener Arzt am besten anwaltlich prüfen sollte, ob eine Chance besteht, die Bewertung zu löschen.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat viele Ärzte gegen Jameda vertreten. Gerne hilft er Ihnen, wenn Sie eine negative Bewertung auf Jameda erhalten haben. Selbstverständlich gehört die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung zum Service der Anwaltskanzlei Hechler.
Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:
- Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
- Abwicklung mit der Rechtsschutz
- Bundesweite Hilfe
So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler:
- Per Telefon unter 07171 - 18 68 66 (Mo bis So von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
- Per Email info@anwaltskanzlei-hechler.de
- Per Fax unter 07171 - 18 19 151
- www.anwaltskanzlei-hechler.de