Jameda Sanego Bewertung löschen - aber wie?

Jameda Sanego Bewertung löschen - aber wie?
20.11.2013641 Mal gelesen
Ärzteportale wie Jameda oder Sanego können für Ärzte fatal sein: Oft werden Sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen bewertet und das Portal löscht nach Beanstandung lediglich die Textbewertung und nicht die Note - was tun?

Jameda und Sanego - Fluch und Segen zugleich für den Arzt

Auch wenn man etliche Male positiv bewertet wird: Potentielle Patienten lassen sich gerne von einer oder zwei negativen Bewertungen abschrecken, denn einen oder anderen Arzt aufzusuchen. 

Muss ich mir Bewertungen auf Jameda oder Sanego bieten lassen?

Grundsätzlich ja. Die deutsche Zivilgerichtsbarkeit geht davon aus, dass sich jeder Arzt, der sich mit einer Praxis dem Wettbewerb stellt, auch Bewertungen von Patienten gefallen lassen muss. Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Praxis aus dem Bewertungsportal.

Wann kann man Bewertungen von Ärzten löschen?

Rechtswidrigen Bewertungen auf Sanego oder Jameda ist der Arzt nicht hilflos ausgeliefert. Die Portale bieten "Missbrauch melden§-Funktionen. Oft kommt es dabei vor, dass nach Stellungnahme des Bewerters dessen Aussagen gelöscht werden, da sie falsche Tatsachenbehauptungen darstellen. Diese sind grundsätzlich verboten. Bei Werturteilen sieht es anders aus. Hier muss sich der Arzt einiges bieten lassen. Überschreitet die Meinungsäußerung jedoch die Grenze zur Schmähkritik und steht die Diffamierung des Arztes im Vordergrund, ist jedoch selbst eine solche Meinungsäußerung rechtswidrig und muss gelöscht werden. 

Vorsicht: Jameda löscht oft nur den Text, nicht auch die Note.

Nach einer Beanstandung kommt es oft vor, dass die Bewertung zunächst komplett verschwindet und nach einigen Tagen, nachdem das Portal eine Stellungnahme des Bewerters eingeholt hat, lediglich die Notenbewertung wieder erscheint. Eine Notenbewertung ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt, gibt das Portal vor. Zu derartigen Fällen existiert jedoch so gut wie keine Rechtsprechung. Ist der Text rechtswidrig, muss das auch für die damit verbundene Note gelten. 

Keine Experimente - Lieber gleich zum Anwalt

Die Anwaltskanzlei Hechler hat Erfahrung mit Bewertungsportalen wie Sanego und Jameda und weiß, welche Aussagen zulässig sind und welche nicht.

Unternehmen Sie daher nichts selbst und rufen uns lieber gleich an. Rechtsschutzversicherungen für Selbständige decken diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

Weitere Informationen finden Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de