Da die Terminabsprache kein Behandlungsvertrag ist, dürfen Patienten ihren Termin jederzeit absagen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie dürfen aber auch Verträge mit dem Arzt fristlos kündigen, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen, fügt Joachim Cäsar-Preller zu. Kommen sie zum Termin und gehen aber wieder, müssen sie nicht zahlen, auch wenn ein Kostenhinweis in der Praxis ausgehängt ist.
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