Am 02.03.2012 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf eingebracht, wonach sich der Bund künftig an den Kosten der Kinderwunschbehandlung bei gesetzlich Versicherten beteiligen soll.
Mit dem Gesetzesentwurf soll erreicht werden, dass neben der 50%igen Finanzierung durch die gesetzliche Krankenkasse der Bund weitere 25% der Kosten mitfinanziert. Der Bund erstattet der Krankenkasse 25 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Massnahmen, die bei ihren Versicherten durchgeführt werden.
Somit sind von dieser Regelung nur die begünstigt, die eine Kostenübernahmeerklärung durch ihre gesetzliche Krankenversicherung erhalten. Alle Selbstzahler erhalten keinen Zuschuss durch den Bund.
Der Gesetzentwurf wird an die Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen unter Darlegung ihrer Auffassung an den Bundestag weiter.
Julia Fellmer, Fachanwältin für Medizinrecht