Lohnansprüche sichern!

Filesharing
03.07.20061950 Mal gelesen

Droht einer Firma die Insolvenz, kann dem Arbeitnehmer nur angeraten werden, seine Lohnansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Arbeitnehmer sollten sich nicht auf ein Vertrösten ihres Arbeitgebers einlassen, man werde den Lohnrückstand ausgleichen, sobald es der Firma besser gehe. Meistens tritt eine solche Besserung nicht ein oder der Arbeitgeber fühlt sich hieran nicht mehr gebunden. Im Insolvenzverfahren kommt dann das böse Erwachen...

Denn:

1.) Lohnansprüche genießen keinerlei Privilegien gegenüber anderen Ansprüchen. Lohnansprüche sind gleichrangig mit z.B. Ansprüchen von Lieferanten.

 
2.) Lohnforderungen aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahren werden bei Insolvenz innerhalb des Tabellenverfahrens geltend gemacht und unterliegen der Prüfung des Insolvenzverwalters.

 
3.) bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt eine Unterbrechung gerichtlicher Verfahren und Vollstreckungen ein.

 

Deshalb:

Möglichst früh die Ansprüche geltend machen, wenn es sein muss, mit gerichtlicher Hilfe! Gegebenenfalls kann dann eine Erfüllung der Ansprüche noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen.

 

O. Stemmer

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