Frommer Legal wegen Filesharing | „Der Mauretanier“

Filesharing
12.07.202176 Mal gelesen
Frommer Legal wegen Filesharing | „Der Mauretanier“


Die Kanzlei Frommer Legal verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings des Films "Der Mauretanier".

"Der Mauretanier" ist ein amerikanisch-britischer Thriller des Regisseurs Kevin Macdonald aus dem Jahr 2021.

 

Über den Film:

Mohamedou wird nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Mauretanien festgenommen und ohne formelle Anklage ins Internierungslager der Guantanamo Bay Naval Base verschleppt. Man wirft Mohamedou eine Zusammenarbeit mit den Attentätern vor. Doch dem Chefankläger Stuart Couch kommen Zweifel an Mohamedous Schuld. Nancy Hollander wird Mohamedous Rechtsanwältin und begreift, wie Mohamedou im Internierungslager behandelt wurde und dass seine Geständnisse durch Folter erzwungen wurden.

 

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "Der Mauretanier" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

 

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.