Filesharing Abmahnung: CSR RAe mahnen für PMG Entertainment GmbH ab

Filesharing
14.06.202148 Mal gelesen
Die CSR Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnen für die PMG Entertainment Ltd. wegen Filesharing ab.

Die CSR Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnen für die PMG Entertainment Ltd. aus Dublin (Irland), einen Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing des Erotikfilms "Repairmen in Action" ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird Vorgeworfen den Erotikfilm "Repairmen in Action" im Internet in Filesharing-Netzwerken (hier: BitTorrent) zum Download bereitgestellt zu haben. Damit habe der Abgemahnte die Verwertungsrechte der PMG Entertainment Ltd. verletzt. Eine Urheberrechtsverletzung ergebe sich aus §§ 19a und 16 UrhG.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Mit dem Unterschreiben einer solchen Erklärung, erklärt sich der Abgemahnte bereit im Falle eines zukünftigen Verstoßes eine feste Vertragsstrafe an den Abmahnenden zu zahlen. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert, etwaige Kopien des Filmes zu vernichten. Auch soll der Abgemahnte Aufwendungsersatz nach einem Streitwert von 1.600 Euro zahlen (235,80 Euro), sowie 600 Euro Schadensersatz. Insgesamt beläuft sich die geforderte Summe somit auf 835,80 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.