Klage d. Schulenberg & Schenk nach Filesharing-Abmahnung d. BaumgartenBrandt i.A.d. I-On New Media GmbH

Klage d. Schulenberg & Schenk nach Filesharing-Abmahnung d. BaumgartenBrandt i.A.d. I-On New Media GmbH
30.10.2014296 Mal gelesen
Die I-On New Media GmbH hat bereits mehrere Rechtsanwaltskanzleien mit der Durchsetzung ihrer vermeintlichen Ansprüche wegen Filesharings beauftragt. Z.B. hat das Unternehmen die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte in einem Klageverfahren beauftragt.

Zuvor wurde von den BaumgartenBrand Rechtsanwälten eine Abmahnung ausgesprochen..

 

Uns ist bekannt, dass in einigen Fällen auch teilweise eine dritte Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Oliver Edelmaier, beteiligt war. Durch diesen bzw. durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ließ die I-On New Media GmbH teilweise Mahnbescheide beantragen, wenn der jeweilige Adressat nicht auf die Abmahnung reagiert hatte.

 

In den Abmahnungen der BaumgartenBrand Rechtsanwälte wurde dem Adressaten der Abmahnung angelastet, angeblich urheberrechtlich geschützte Dateien auf einer sogenannten Filesharing-Plattform kostenlos anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und dadurch die Urheberrechte der I-On New Media GmbH verletzt zu haben. In der Abmahnung wurden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrages verlangt.

 

Falls Sie sich fragen, was es mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf sich hat: Eine strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, zu deren Abgabe der Abgemahnte aufgefordert wird, um nach einer unerlaubten Rechtshandlung die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In der Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zukünftig die unerlaubte Handlung zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Zwar sind im Internet auch kostenlose vorformulierte Unterlassungserklärungen zu finden, diese können jedoch nicht vorbehaltslos empfohlen werden. Denn häufig sind sie von juristischen Laien erstellt, zu weit gefasst und daher nachteilig für den Abgemahnten. Hier sind Sie mit einer sogenannten "modifizierten Unterlassungserklärung", die von einem fachkundigen Rechtsanwalt erstellt wurde, der sich im Bereich Urheberrecht auskennt, besser beraten. Diese ist auf Ihren Einzelfall angepasst und so eng wie möglich, jedoch so weit wie nötig gefasst.

 

Falls Sie sich fragen, ob Sie den geforderten Geldbetrag zahlen sollten: Nein, der geforderte Betrag sollte nicht vorbehaltslos und ohne jede Prüfung gezahlt werden! Zunächst sollte durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, ob die gegen Sie gerichteten Forderungen rechtens sind.

 

Bitte beachten Sie die für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist, denn bei Nichtreaktion auf die Abmahnung könnte die Gefahr bestehen, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie bei Gericht beantragt wird. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen!

 

Falls Ihnen bereits eine Klage von einem Gericht zugestellt wurde, ist es wichtig, innerhalb der Frist darauf zu reagieren. Diese beginnt bereits mit dem Tag der Zustellung der Klage. Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig reagieren, könnte dies zur Folge haben, dass ein Urteil und damit ein rechtskräftiger Titel gegen Sie ergeht. Für eine fundierte Gegenwehr ist es auch jetzt noch nicht zu spät. Häufig ist auch im Klageverfahren noch möglich, auf eine Verringerung des eingeklagten Geldbetrages hinzuwirken.

 

Rufen Sie uns gerne an. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach Erhalt einer Klage zur Verfügung.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de  und www.shrecht.de