Die Oldenburger Rechtsanwaltskanzlei Munderloh fordert aktuell (stand 07.04.2014) Anschlussinhaber zur Zahlung einer Vertragsstrafe auf. Die unter dem Betreff "Verletzung Untergangsverpflichtung und Vertragsstrafe" versendeten Briefe legen zunächst dar, dass der Anschlussinhaber in der Vergangenheit bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben habe und nun mehr beispielsweise die Rechte der irischen Firma RGF Productions Limited verletzt worden seien. Teilweise liegen die Verstöße mehr als ein Jahr zurück.
Unser Rat:
1. Ruhe bewahren.
2. Nichts überweisen
3. Vertrag kritisch prüfen
4. Anwalt konsultieren
Anschlussinhaber sollten die Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei Munderloh kritisch prüfen und insbesondere in Hinblick auf die abgegebene Unterlassungserklärung prüfen, ob die Forderung bestehen kann. Möglicherweise haben Anschlussinhaber die Unterlassungserklärung auch unter einem Vorbehalt abgegeben, weshalb geprüft werden sollte, ob der Unterlassungsvertrag nunmehr widerrufen werden sollte.
Ferner zu beachten ist, dass die aktuell begangene Rechtsverletzung schuldhaft geschehen sein muss. Im konkreten Einzelfall sollte daher geprüft werden, wie es zu der aktuellen Rechtsverletzung gekommen ist und ob diese auch schuldhaft begangen worden ist.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Wedermann | von Rüden, die das Portal "abmahnhelfer.de" betreibt, prüft aktuell dutzende Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Munderloh.