halbschichtige Erwerbstätigkeit einer Mutter eines chronisch kranken Kindes
OLG Düsseldorf: Erwerbsobliegenheit einer Mutter eines chronisch kranken Kindes
Hat die geschiedene Ehefrau ein aus der Ehe abstammendes, etwa sechs Jahre altes Kind zu betreuen, das an einer Immunschwäche mit besonderer Anfälligkeit für Erkrankung der Atemwege leidet, so kann eine mehr als halbschichtige Erwerbstätigkeit von ihr nicht geleistet werden. Diese Einschätzung steht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH, der am 17.06.2009 (XII ZR 102/08) einen vergleichbaren Fall zu entscheiden hatte und dabei eine halbschichtige Tätigkeit einer ein 7-jähriges Kind betreuenden Mutter als angemessen bewertet hat.
Az II-8 UF 32/09, Urteil vom 7.10.2009