Ehegattenunterhalt: Anrechnung des tatsächlich gezahlten Volljährigenunterhalts

Familie und Ehescheidung
06.02.20101107 Mal gelesen

Zahlt ein Elternteil an sein volljähriges Kind den vollen Unterhalt, obwohl der andere Elternteil aufgrund seiner Einkommensverhältnisse zur Mittragung des Barunterhalts verpflichtet wäre, ist bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts auch der gesamte Zahlbetrag unterhaltsmindernd zu berücksichtigen.

Urteil des BGH vom 27.05.2009 - XII ZR 78/08

Rechtsanwalt Stefan Francke (Leipzig), Rechtsanwalt Danilo Robel (Leipzig)
LUKE ROBEL & FRANCKE Rechtsanwälte (Leipzig / Dresden),

Ressort Familienrecht (Leipzig), Mädlerpassage Leipzig

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