Sorgerecht

Familie und Ehescheidung
03.12.20091177 Mal gelesen

Mit Urteil vom 03.12.09 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte für Väter nicht ehelicher Kinder gestärkt.

Nach bisherigem Recht haben grundsätzlich beide Eltern bei ehelichen Kindern das gemeinsame Sorgerecht. Bei nicht ehelichen Kindern sieht die Rechtslage in Deutschland völlig anders aus. Hier erhält der Vater das Sorgerecht nur, wenn die Mutter ihr Einverständnis erklärt. Legt sie ein Veto ein, dann hat der Vater das Nachsehen. Der EuGHMR in Straßburg hat diese Rechtslage nun gekippt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil. Nun muss der Gesetzgeber in Deutschland das Urteil des Menschengerichtshofs möglichst schnell umsetzen.