Neue Kosten der Scheidung seit 01.09.09

Familie und Ehescheidung
22.10.20094104 Mal gelesen


Das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, das am 01.09.09 in Kraft gretreten ist, ändert sowohl die Höhe der Anwaltsvergütung als auch die Höhe der Gerichtskosten in einem Scheidungsverfahren.

Das Scheidungsverfahren besteht aus der Ehesache und der Versorgunsausgleichssache (Rentenausgleich), deren einzelne Verfahrenswerte zusammen gerechnet den Gesamtverfahrenswert der Scheidung ausmachen.

Der Verfahrenswert der Ehesache bestimmt sich wie bisher auch nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Ehegatten. Dabei ist für die Einkommensverhältnisse das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.

Der Verfahrenswert der Versorgunsausgleichssache wurde neu geregelt. Bislang galten Pauschalen von EUR 1000 oder EUR 2000 als Verfahrenswert, abhängig von der Zahl der betroffenen Rentenanrechte. Nunmehr beträgt der Verfahrenswert einer Versorgunsausgleichssache für jedes Anrecht 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, mindestens jedoch EUR 1000.

Haben die Ehegatten zum Beispiel ein in drei Monaten erzieltes Nettoeinkommen von insgesamt EUR 9000 und hat jeder der Ehegatten sowohl gesetzliche, als auch private und betriebliche Rentenanrechte auszugleichen, beträgt der Verfahrenswert der Versorgunsausgleichssache EUR 5400 (60 Prozent von EUR 9000). Die Scheidung hat in diesem Fall insgesamt einen Verfahrenswert von EUR 14400 (EUR 9000 EUR 5400). Daraus resultiert eine Anwaltsvergütung von EUR 1707,65 und Gerichtskosten von EUR 484.

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Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim