Präklusion mit Befristungseinwand
Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 08.01.09 - 16 UF 204/08 über die Präklusion einer Unterhaltsbefristung zu entscheiden. Soweit eine Befristung des Ehegattenunterhalts nach altem Recht möglich gewesen ist, so sind die Umstände, die bereits vor 2008 hätten berücksichtigt werden können, in einem nach dem 01.01.08 eingeleiteten Abänderungsverfahren grundsätzlich präkludiert.