Keine Vorwegnahme der Klärung von Tatsachen- und Rechtsfragen im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahren (hier: Morgengabe nach iran. Recht)
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 17.07.2009 (Az. 25 WF 203/08) nochmal klar gestellt, dass der Anspruch auf die Morgengabe (Farsi: Mehrie oder Mahr) auch davon abhängt, welche Form der Auflösung der Ehe vorliegt. Die Klärung dieser Frage sollte jedoch nicht im Prozesskostenhilfeverfahren vorgenommen werden.
RA Aminyan, Vorstandsmitglied beim Kölner Anwaltverein
Weitere Infos: www.rechtsanwalt-aminyan.de
Anmerkung: Rechtsanwalt Aminyan ist spezialisiert auf dem Gebiet des iranischen Familienrechts