Nachteil für Rentner / Pensionäre durch neues Gesetz zum Versorgungsausgleich

Familie und Ehescheidung
26.06.20092639 Mal gelesen

Zur Vermeidung von möglichen Nachteilen bei der Rente /  Pension kann es von Vorteil sein, noch vor dem 01.09.2009 einen Scheidungsantrag zu stellen.  Das sogenannte Rentner- / Pensionärsprivileg fällt nämlich mit dem ab dem 01.09.2009 in Kraft tretenden neuen Gesetz zum Versorgungsausgleich weg. Nach altem Recht hingegen behält der Renter oder Pensionär seine volle Rente / Pension solange, bis der Ehegatte selber Renter / Pensionär wird. Erst danach wird durch den bei der Scheidung mit durchgeführten Ausgleich der Altersversorgung, dem sog. Versorgungsausgleich, die Rente oder Pension gekürzt. So kann mit dem neuen Gesetz ein sich über Jahre hinziehender Nachteil entstehen.

Ob sich unter dem Strich ein Vorteil ergibt, muß allerdings in der Gesamtschau des neuen und alten Gesetzes beurteilt werden.  

Daniel Höller

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf und Erkrath