Aktuelles zum Sorgerecht: Reise in die Türkei kann ein Elternteil derzeit nicht alleine bestimmen

Familie und Ehescheidung
17.10.2016297 Mal gelesen
(14.10.2016) Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 21.07.2016 (5 UF 206/16) wurde einer nicht allein sorgeberechtigten Mutter nicht die alleinige Entscheidungsbefugnis für eine Reise mit den Kindern in die Türkei übertragen.

Der ebenfalls sorgeberechtigte Kindesvater hielt die Urlaubsreise für zu gefährlich. Dem ist der Senat gefolgt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main führte hierbei aus, dass eine Urlaubsreise in die Türkei unter den derzeitigen Umständen keine Angelegenheit des täglichen Lebens darstelle. Aufgrund des Risikos terroristischer Anschläge ist es nicht mehr von der Alleinentscheidungsbefugnis des Elternteils, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, gedeckt, eine solche Reise durchzuführen, § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB. Vielmehr müsse der mitsorgeberechtigte Elternteil zustimmen.

Anmerkung:

Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus, bedarf nicht jede Urlaubsreise der Zustimmung des anderen Elternteils. Eine solche ist aber erforderlich, wenn besondere, mit dem Reiseziel zusammenhängende Risiken vorliegen. Sofern der andere Elternteil nicht zustimmt, kann ein Antrag nach § 1628 BGB gestellt werden. Das Familiengericht kann dann die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen.