Wenn nichtverheiratete Paare sich trennen....

Familie und Ehescheidung
18.08.20081196 Mal gelesen

....dann gibt es häufig Probleme wegen der zusammengeführten Vermögenswerte.

Der BGH hat heute (18.08.2008) eine Entscheidung erlassen, wonach eine deutlich höhere finanzielle Sicherheit  für  nichteheliche Lebensgemeinsschaften gelten soll.

Steckt zum Beispiel ein Partner Geld oder Arbeitsleistungen in das Haus, das im Alleineigentum des Anderen steht, so ging der inverstierende Partner im Falle des Scheiterns der Beziehung meist leer aus.  Inverstitionen in die Gemeinschaft konnte man grundsätzlich nicht zurückfordern. Nunmehr spricht der BGH dem Unglücksraben Ausgleichsansprüche in höherem Maße als bisher zu.

Im konkreten Fall hatte der Mann ca 90.000,-- € an Arbeit und Geld in das Haus seiner Freundin gesteckt, da er dachte, er werde dort sein Leben lang wohnen.  Wie so häufig kam es aber zu einer Krise, die Frau warf den Mann raus. Daraufhin klagte er auf Rückzahlung seiner Leistungen. Der BGH billigte die Ansprüche des Mannes: Bei größeren Zuwendungen, die über gewöhnliche Kosten hinausgehen und in Sicht auf das weitere Zusammenleben getätigt werden, kommen künftig Ausgleichsansprüche nach dem Prinzip "Wegfall der Geschäftsgrundlage" oder "ungerechtfertigter Bereicherung" in  Betracht.