Unterhaltsrecht: Kosten für Ganztagskindergarten, Familienrecht aktuell, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

Familie und Ehescheidung
18.07.20081411 Mal gelesen

Es war bisher umstritten, ob die Kosten der Kinderbetreuung im Ganztagskindergarten vom Regelunterhalt bereits umfasst waren oder ob sie vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Regelunterhalt zu zahlen sind.

Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 05.02.2008 (Az.: XII ZR 150/05) entschieden, dass die Kosten für den Kindergartenbesuch zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen sind, wenn auch nicht in voller Höhe.

Sie stellen jedoch nur insofern einen Mehrbedarf (d.h. einen über den titulierten laufenden Unterhalt hinausgehenden Bedarf) dar, als sie den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen. Denn die Kosten für den halbtägigen Kindergartenbesuch sind bereits im laufenden Kindesunterhalt enthalten.

Für die Kosten, die den Aufwand für den Halbtagskindergartenplatz übersteigen, muss jedoch nicht der barunterhaltspflichtige Elternteil allein aufkommen, sondern beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. www.onlinescheidung-anwalt.de

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