Werden auch "wilde Ehen" demnächst kirchlich getraut?

Familie und Ehescheidung
03.07.2008938 Mal gelesen

Jeder weiß es, die standesamtliche Trauung ist Pflicht, die "weiße" Hochzeit in der Kirche die Kür: Es ist kein Ja-Wort  vor dem Altar möglich ohne standesamtliche Heirat.

Jetzt soll aber ein neues Gesetz in Kraft treten. Nächstes Jahr soll es auch möglich sein, nur kirchlich zu heiraten. In Österreich und Italien gibt es diese Regelung schon.

Allerdings - ohne staatliche Heirat entstehen für die Partner keine zivilrechtlichen Rechte und Pflichten. Es gibt also zum Beispiel keine Unterhaltsansprüche oder einen Zugewinnausgleich im Falle des Scheiterns der Beziehung.

Gerade diese Rechte und Pflichten machen aber eigentlich den Kern einer Ehe aus.

Die katholische Kirche führte deshalb bereits aus, die kirchliche Eheschließung ohne Zivilehe werde die Ausnahme bleiben. Die evangelische Kirche, die Ledige ohnehin nicht trauen darf, sprach davon, einen kirchlichen Segen für die Partner auszusprechen.

Gerade für ältere (verwitwete) Liebespaare ist die neue Regelung eine schöne Sache. Die etwaige Witwenrente wird nämlich gestrichen, sobald nach dem Tod eines früheren Ehegatten wieder standesamtlich geheiratet wird. Mit einer nur kirchlichen Trauung wird dies umgangen.

Auseinandersetzen muss sich die Kirche noch mit der Frage, wie Bigamie verhindert werden soll. Es müßte zentral registriert werden, wer ausschließlich kirchlich geheiratet hat.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kirche mit der neuen Rechtslage umgehen wird bzw. wie das Angebot von den Gläubigen aufgenommen wird.