Familienrecht / Scheidung Bonn: Klage gegen KitA erfolgreich

Familie und Ehescheidung
06.03.2014367 Mal gelesen
Scheidung/ Bonn. Sie sind schon froh, wenn sie für ihre Kinder überhaupt einen Betreuungsplatz bekommen. Seit Jahren läuft die Entwicklung der Betreuungseinrichtungen in Leipzig den steigenden Geburtenzahl hinterher.

Die Geschäftsführerin eines Leipziger Unternehmens, welches Eltern gegen Bezahlung bei der Betreuungsplatzsuche unterstützen will, klagte gegen eine Kita, um den Rechtsanspruch durchzusetzen.  

Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gilt nämlich gegenüber dem öffentlichen Gewährleistungsträger, in diesem Fall also der Stadt Leipzig.
Als erste Mutter in ganz Deutschland verklagte M. Rost eine Kita auf einen Betreuungsplatz. Jetzt hat die Leipzigerin gewonnen. Frau Rost bekam zwar keinen Platz in ihrer Wunschkita, dafür aber bei einem anderen freien Träger, der ihr ebenso zusagte.

Die Kriterien für die Platzvergabe sind gesetzlich geregelt. Doch die Probleme entstehen in Leipzig durch den Mangel an angebotenen Plätzen. Immer wieder war das umstrittene Kita-Platz-Portal Thema der Kritik. Ebenso war die Platzvergabe in einzelnen Einrichtungen Gesprächsthema. Die Leipziger Kita-Initiative fordere daher die Vergabe nach nachvollziehbaren Kriterien, etwa sozialen Aspekten, Anfahrtszeiten, Geschwisterkindern. Die Stadt könne einen solchen Kriterienkatalog unter Einbeziehung der verschiedenen Interessengruppen erarbeiten. Auf Grundlage dessen könnte eine faire und nachvollziehbare Vergabe erfolgen. Ein Problem bleibe aber nach wie vor, dass es nicht genug Plätze gibt und zu viele Familien gleiche Ansprüche geltend machen können.

Besonders merkwürdig erschien die Klage von Frau Rost unter dem Aspekt, dass sie selbst die Geschäftsführerin einer Firma ist, die Eltern Betreuungsplätze gegen Geld besorgen möchte.   Die Stadt muss für ausreichend gute Kinderbetreuung sorgen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Eltern können zur Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs die Stadt verklagen. Bei erfolgreichen Klagen müssen die Gerichtskosten vom Verlierer getragen werden.

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