Scheidung / Familienrecht Bonn: kein Unterhalt mehr an die Ex-Frau wenn diese einen Partner hat- wann liegt sog."verfestige Lebensgemeinschaft"vor?

Familie und Ehescheidung
03.02.2014481 Mal gelesen
Eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“ kann auch schon nach Ablauf des ersten Trennungsjahres angenommen werden.

Nach herrschender Rechtsprechung - auch des Oberlandesgerichts Oldenburg - kann in zeitlicher Hinsicht regelmäßig zwar nicht vor Ablauf von zwei Jahren davon ausgegangen werden, dass sich eine Lebensgemeinschaft in diesem Sinn "verfestigt" hat. Im vorliegenden Fall kamen jedoch weitere Umstände hinzu, die die Annahme einer "verfestigten Lebensgemeinschaft" auch schon vor Ablauf von 2 Jahren als gerechtfertigt erscheinen liessen:

Die Antragstellerin hatte ihren neuen Freund bereits seit Jahren regelmäßig bei gemeinsamen Kegelurlauben getroffen. Ab Ende 2009 und besonders nach ihrer Operation und Reha-Kur im Jahr 2010 hat sich die Beziehung durch telefonische Kontakte  vertieft. Auch wenn es zu diesem Zeitpunkt angeblich noch keine intimen Kontakte gegeben haben sollte, waren sich beide doch bereits derart vertraut geworden, dass die Antragstellerin direkt nach der Trennung im September 2011 zu ihrem Lebensfährten gezogen ist, wo sie bis heute mit diesem gemeinsam lebt und auch den Haushalt führt.

Vor dem Hintergrund der oben beschrieben Umstände hat sich die Beziehung der Antragstellerin zu ihrem Lebensgefährten nach Auffassung des OLG Oldenburg bereits nach Ablauf eines Jahres so "verfestigt", dass weitere Unterhaltsleistungen für den Antragsgegner nicht mehr zumutbar erscheinen, was entprechend massive monetäre Auswirkungen für die Unterhaltsgläubigerin hat.

Fachanwalt für Familienrecht Bonn, RA Sagsöz, 0228 9619720

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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 13 UF 155/11