Scheidung - Für Strom müssen beide Partner zahlen

Familie und Ehescheidung
16.08.2013359 Mal gelesen
Scheidung - Für Strom müssen beide Partner zahlen

Scheidung - Für Strom müssen beide Partner zahlen

Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs beenden die Scheidung und der damit verbundene Auszug aus der gemeinschaftlichen Wohnung nicht die Mitverpflichtungen eines vor der Trennung vom Partner abgeschlossenen Energielieferungsvertrages (Az. XII ZR 159/12). Im konkreten Fall schloss der Ehemann mit dem Stromversorger einen Vertrag ab.

Ein Jahr später trennte sich das Paar, ein Jahr darauf zog die Frau aus. Aufgrund von Zahlungsrückständen des Mannes stellte der Versorger die Energielieferung ein, löste den Vertrag auf stellte die nicht erbrachten Zahlungen dem Mann in Rechnung. Das zuständige Landgericht entschied, dass die Frau für ihren Anteil haften muss. Nach Meinung Deutschlands oberster Richter ist dies rechtens, da sie nicht pflichtgemäß ihre Trennung und den Auszug beim Energieversorger bekannt gab.