Weniger Ehegattenunterhalt ab 1.1.2008- RA Sagsöz, Bonn

Familie und Ehescheidung
03.01.20081817 Mal gelesen

Unterhaltsreform 2008

Die Unterhaltsreform bringt viele Veränderungen, teilweise Trendwenden mit sich.

Es wird für den Unterhaltspflichtigen tendenziell eine komfortablere Situation gegenüber der  Unterhaltsberechtigten/dem Unterhaltsberechtigten geben können, als dies vor der Reform der Fall  war. Sollten insofern ungünstige Titel bestehen, können ggf.sog. Abänderungsklagen geführt werden. Die Voraussetzungen und Einzelheiten können in diesemRahmen sicher nicht ausufernd behandelt werden, zumal man sich den Einzelfall genau anschauen müßte. Fakt ist, dass insbesondere die Anwaltschaft noch nicht wissen kann, wie die Gerichte einige weicher formulierte,  neuere Passagen des Gesetzes auslegen werden. Es wird zudem Jahre dauern, bis höhere Gerichte eine Linie erkennen lassen werden.

Es dürfte dennoch feststehen, dass unterhaltsberechtigte Mütter von Kindern über drei Jahren vermehrt darlegen müssen, dass sie sich wenigstens um einen Nebenjob bemühen. Sie werden allgemein vermehrt darlegen müssen, inwiefern sie gehindert seien nicht arbeiten gehen zu  können.

RA Sagsöz-  Bonn