Der Bundestag hat am 09.05.2007 per Gesetzesentwurf eine grundlegende Reform des familienrechtlichen Verfahrens beschlossen, die nicht die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Scheidung ohne Anwalt vorsieht. Die Abgeordneten haben damit zutreffend die erheblichen Nachteile durch fehlende Beratung und Vertretung gegenüber den vermeintlichen finanziellen Vorteilen der Scheidungskandidaten abgewogen.

27.06.2007
2269 Mal gelesen