Erziehungsberechtigter Trennungspartner entscheidet über Kinderfotos in sozialen Netzwerken.

Erziehungsberechtigter Trennungspartner entscheidet über Kinderfotos in sozialen Netzwerken.
19.07.20111090 Mal gelesen
Was im Netz publiziert wird, ist Sache der Eltern. Als Schnittmenge ihrer Tätigkeitsfelder sehen Rechtsanwältin Beate Wypchol (Familienrecht) und Rechtsanwalt Dominic Döring (Medienrecht) die Beratung von Scheidungseltern, wenn es um das Persönlichkeitsrecht ihrer Kinder geht.

Bilder minderjähriger Kinder tauchen immer wieder ungewollt im Internet - dort häufig in social networks (Soziale Netzwerke, z.B. Wer-Kennt-Wen, MeinVZ oder Facebook) auf - wo Trennungseltern stolz ihren Nachwuchs präsentieren. Hierbei haben allein die Erziehungsberechtigten das Sagen, solange die Kinder minderjährig sind. Nach der Trennung bzw. Scheidung entscheidet der erziehungsberechtigte Trennungspartner über Kinderfotos im Netz.

Vom anderen Elternteil kann dann die Löschung der Bilder verlangt werden. Wobei die Anwälte sensibel die Vorgeschichte würdigen sollten, damit alte oder noch frische Wunden der Trennung nicht wieder aufreißen. Kann sich der erziehungsberechtigte Elternteil kein Gehör verschaffen, kann auch geklagt werden, um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu beseitigen.

Zuletzt hatte das Amtsgericht Menden einen Vater verurteilt, der Bilder seines Kindes im Internet veröffentlichte - die Mutter (mit Erziehungsrecht) widersprach und musste schließlich klagen - das Gericht gab ihr Recht, der Vater handelte rechtswidrig.


Rechtsanwälte Dominic Döring und Beate Wypchol