Aktuelle Rechtslage Daimler / Mercedes-Abgasskandal, OM651 Motor

Anwalt aus Stuttgart, Daimler bzw. Mercedes Dieselskandal
14.04.2019693 Mal gelesen
Mercedes-Benz-Modell GLK 220 CDI Motor OM 651, Anwalt informiert

BGH und Daimler / Mercedes-Abgasskandal

kostenfreie Erstberatung

Nach übereinstimmenden Zeitungsberichten hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nun eine weitere unbekannte Schummel-Software bei Daimler entdeckt. Die Behörde habe ein formelles Anhörungsverfahren gegen den Autobauer wegen Verdachts auf eine weitere "unzulässige Abschaltvorrichtung" eingeleitet, berichtete die "Bild am Sonntag". Betroffen sind demnach 60.000 Fahrzeuge vom Mercedes-Benz-Modell GLK 220 CDI mit der Abgasnorm 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden.

Die Behörde war dem Bericht zufolge bereits im Herbst 2018 auf die umstrittene Software-Funktion bei dem Motor OM 651 gestoßen. Weitere Emissionsmessungen bei einem GLK-Modell hätten den Verdacht dann erhärtet. So werde der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide im Neuen Europäischen Prüfzyklus (NEFZ) nur eingehalten, wenn die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aktiv ist.

Im Straßenbetrieb werde die Funktion dagegen deaktiviert und der Grenzwert von 180 Milligramm pro Kilometer deutlich überschritten. Ein Daimler-Sprecher bestätigte das Anhörungsverfahren: "Wir kooperieren vollumfänglich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und prüfen den beschriebenen Sachverhalt", sagte er der "Bild am Sonntag".

Betroffene Mercedes-Benz Fahrer sollten Ihre Ansprüche daher von einem Fachanwalt prüfen und geltend machen.

Analog zum VW-Skandal bestehen die gleichen Rechte auf Rückabwicklung und Widerruf! Insofern können die betroffenen Mercedes Benz-Fahrer sogar von einem hoch aktuellen Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofes profitieren. Der BGH drängt quasi mit seinem Beschluss vom 22.02.2019 die Fahrer von abgasmanipulierten Fahrzeugen darauf, Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend zu machen.

Der aktuelle Hinweisbeschluss des BGH vom 22.02.2019 ist hierbei ohne Abstriche auch auf Mercedes und Daimler-  Fahrer übertragbar!

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, von der gleichnamigen Fachanwaltskanzlei Eser aus Stuttgart, berichtete bereits mehrfach über den Abgasskandal bei der Daimler AG.Insoweit vertritt die Fachanwaltskanzlei bereits bundesweit an die 80 Mercedes-Benz Fahrer.

Zuletzt hatte das Landgericht Stuttgart bereits Daimler zur Rückabwicklung und Schadenersatz eines manipulierten Dieselautos verurteilt.

Das Landgericht Stuttgart hat Daimler wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz  verurteilt.

Nun hat aber gestern der Bundesgerichtshof im Rahmen eines sogenannten Hinweisbeschlusses ganz klar Stellung bezogen, dass nämlich eine Softwaremanipulation einen Sachmangel darstellt.

BGH stärkt Rechte von Kunden im Abgasskandal

Deutlicher Hinweisbeschluss des BGH stärkt nicht nur die Rechte von VW Kunden im Abgasskandal.

Auch Kunden von anderen Autoherstellern, die ebenfalls den Autoherstellern Softwaremanipulation vorwerfen, wie etwa gerade Mercedes mit seinem sog. Thermofenster, können von diesem Hinweisbeschluss profitieren.

Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss jetzt klar, dass eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel darstellt und Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben.

Weiter weist der BGH darauf hin, dass die konkrete Gefahr besteht, dass die Behörden die Zulassung betroffener Autos verweigern. Damit könnten Kunden ihr Fahrzeug nicht mehr verwenden.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bereits zahlreiche geschädigte Diesel-Fahrer bundesweit vertritt, hat der BGH nun hier allgemein Klarheit geschaffen und in diesem Sinne nun den unteren Instanzen eine klare rechtliche Linie vorgegeben.

Klagechancen auch für Mercedes und Daimler Fahrer deutlich gestiegen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, der selbst mit seiner Kanzlei bundesweit Dutzende Daimler- Fahrer außergerichtlich und gerichtlich vertritt, rechnet jetzt mit einer bundesweiten Klagewelle gegen Daimler vor seinem Heimatgericht, dem Landgericht Stuttgart.

Das Landgericht Stuttgart Az. 23 O 180/18 wertet jedenfalls das sogenannte Thermofenster, als unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilte das Unternehmen zu Schadensersatz.

Diese Softwarefunktion sorgt in bestimmten Mercedes-Dieseln dafür, dass die Abgasreinigung bei tiefen Temperaturen gedrosselt wird. Das sei notwendig, um den Motor zu schützen, so das Argument des Herstellers.

Das Gericht stellte nun aber erstmals deutlich fest, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Daimler wurde zu Schadensersatzzahlungen an die Autokäufer verurteilt.

Besonders brisant ist die Entscheidung auch deshalb, weil bekanntlich Daimler seinen Geschäftssitz im Bezirk des Landgerichts Stuttgart hat.

Eser Rechtsanwälte bieten für betroffene Daimler-Fahrer eine erste kostenfreie Beratung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Kostenfreie Deckungsanfrage bei den Rechtschutzversicherern

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.