BGH hilft VW - Dieselfahrern, Klagechancen auch bei Mercedes und BMW deutlich gestiegen, Fachanwalt infomiert über aktuelle Rechtslage

Neuerteilung der Fahrerlaubnis
23.02.2019113 Mal gelesen
Deutlicher Hinweisbeschluss des BGH stärkt nicht nur die Rechte von VW Kunden im Abgasskandal. Kostenfrei Erstberatung durch Fachanwalt

BGH stärkt Rechte von Kunden im Abgasskandal

Deutlicher Hinweisbeschluss des BGH stärkt nicht nur die Rechte von VW Kunden im Abgasskandal.

Auch Kunden von anderen Autoherstellern, die ebenfalls den Autoherstellern Softwaremanipulation vorwerfen, wie etwa Mercedes mit seinem sog. Thermofenster, können von diesem Hinweisbeschluss profitieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich im Rahmen eines sog. Hinweisbeschlusses besonders deutliche Worte gefunden und klargestellt, dass eine Softwaremanipulation einen Sachmangel darstellt.

Im dortigen Revisionsverfahren hatte ein VW- Autokäufer seinen Autohändler auf Schadenersatz verklagt, weil sich nach dem Kauf herausstellte, dass in dem VW Tiguan eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Der Bundesgerichtshof stellte in einem Beschluss jetzt klar, dass eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel ist und Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben.

Weiter weist der BGH darauf hin, dass die konkrete Gefahr besteht, dass die Behörden die Zulassung betroffener Autos verweigern. Damit könnten Kunden ihr Fahrzeug nicht mehr verwenden.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bereits zahlreiche geschädigte Diesel-Fahrer bundesweit vertritt, hat der BGH nun hier allgemein Klarheit geschaffen und in diesem Sinne nun den unteren Instanzen eine klare rechtliche Linie vorgegeben.

Klagechancen deutlich gestiegen

Im Hinblick auf die Klagechancen stuft Rechtsanwalt Eser diese vor dem Hintergrund des aktuellen Hinweisbeschluss nun als sehr hoch ein.

Denn auch Klagen gegen die Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dürften nun sehr hohe Chancen auf Erfolg haben, da zwischen einem Sachmangel und einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung kein großer Unterschied mehr in rechtlicher Hinsicht besteht.

Herr Rechtsanwalt Eser hatte bereits schon in früheren Pressemitteilungen über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte informiert.

Für weitergehende Informationen finden Interessierte Diesel-Fahrer auf der Homepage unter www.eser-law.de

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser bietet eine erste telefonische Beratung an. Diese ist noch kostenfrei.

Ebenfalls kostenfrei ist auch die Kontaktaufnahme mit einer etwaigen Rechtsschutzversicherung, dort wird dann Deckungsschutz beantragt.


Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Verbraucherschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und Kapitalanlage- und Bankrechts tätig.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes.