BMW 750d und M550d Dieselskandal, Aktuelle Rechtslage? Kostenfreie Erstinformationen

Neuerteilung der Fahrerlaubnis
11.10.2018158 Mal gelesen
BMW Dieselskandal Fachanwalt informiert

BMW 750d und M550d Dieselskandal

Wegen den nun kommenden zahlreichen Fahrverboten erhalten Eser Rechtsanwälte bundesweit zahlreiche Anfragen nach rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

Vor allem im Hinblick auf die Modelle des BMW-Konzerns BMW 750d und M550d.

Hier ergab es kürzlich von Kraftfahrbundesamt (KBA) einen Rückruf bezüglich 11.700 Fahrzeuge.

Auch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft geht von einer illegalen Prüfstands-Manipulation aus.

Der Autokonzern hatte im Februar gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt eingeräumt, in zwei Fahrzeugmodellen - den hoch motorisierten Typen 750xd und M550xd - unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben. Wer wen informierte - das Unternehmen die Behörde oder andersherum -, darüber gibt es konträre Darstellungen.

Es handelt sich um Fahrzeuge der bereits ausgelaufenen Modellgeneration der BMW 5er und 7er Reihe aus den Baujahren 2012 bis 2017 mit dem Hochleistungsmotor N57B30S1 mit drei Turboladern.

Was können betroffene Autobesitzer nun tun?

Es bestehen dem Grunde nach zwei Anspruchsgrundlagen einmal gegen die Händler und einmal gegen die Hersteller.

Gegenüber Händlern können zunächst Nachbesserungsansprüche geltend gemacht werden.

Da das Fahrzeug jedoch mangelbehaftet bleibt kann trotz der Nachbesserung hier der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden.

Dies bedeutet, dass die Kunden das Fahrzeug zurückgeben können und ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine mögliche Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden.

Verbrauchern, die ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug haben, steht - solange Gewährleistungsansprüche bestehen - das Recht auf Nachlieferung zu. Die Autobesitzer können also die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software einfordern.

Gegenüber den Auto-Konzernen selbst bestehen ebenfalls Schadensersatzansprüche, die darauf gerichtet sind, den Rücktritt vom Vertrag zu erzwingen. Insoweit auch Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.

Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei www.eser-law.de zu verwenden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.