Da in vielen Großstädten Fahrverbote nun kommen werden, sollten sich vor allem die Besitzer von 3.0 Liter TDI Fahrzeugen umgehend mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen und Rückabwicklungsansprüche zeitnah prüfen lassen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser vertritt bundesweit bereits über 100 betroffene Autobesitzer. Es werden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Rechte der betroffenen Fahrzeugbesitzer vertreten und Ansprüche gegenüber den Händlern und Autokonzernen geltend gemacht.
Bekanntlich sind diverse Modelle von Volkswagen, Audi und Porsche betroffen.
Folgende Motoren sind betroffen:
- VW Touareg 3.0 TDI
- VW Phaeton 3.0 TDI
- VW Amarok 3.0 TDI
- Audi A4 3.0 TDI
- Audi A5 3.0 TDI
- Audi A6 3.0 TDI
- Audi A7 3.0 TDI
- Audi A8 3.0 TDI
- Audi Q5 3.0 TDI
- Audi Q7 3.0 TDI
- Porsche Macan S 3.0 diesel
- Porsche Cayenne S 3.0 diesel
Was können betroffene Autobesitzer nun tun?
Es bestehen dem Grunde nach zwei Anspruchsgrundlagen einmal gegen die Händler und einmal gegen die Hersteller.
Gegenüber Händlern können zunächst Nachbesserungsansprüche geltend gemacht werden.
Da das Fahrzeug jedoch mangelbehaftet bleibt kann trotz der Nachbesserung hier der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden.
Dies bedeutet, dass die Kunden das Fahrzeug zurückgeben können und ihr Geld zurückerhalten. Dies kann auch durch eine mögliche Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erreicht werden.
Verbrauchern, die ein von der Abgasmanipulation betroffenes Fahrzeug haben, steht - solange Gewährleistungsansprüche bestehen - das Recht auf Nachlieferung zu. Die Autobesitzer können also die Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software einfordern.
Gegenüber den Auto-Konzernen selbst bestehen ebenfalls Schadensersatzansprüche, die darauf gerichtet sind, den Rücktritt vom Vertrag zu erzwingen. Insoweit auch Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Eser Rechtsanwälte bieten für interessierte Anleger eine erste kostenfreie Beratung an. Auf Wunsch kann auch die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft eingereicht werden.
Es empfiehlt sich, die Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei www.eser-law.de zu verwenden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins. Darüber hinaus lehrte er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.