EU-Recht

Europarecht

Seit dem Vertrag von Lissabon gilt in der europäischen Gemeinschaft das und bekannte Europarecht. Es lässt sich in zwei Stufen untergliedern. Zunächst das Primärrecht, welches sich im EUV und AEUV wiederfindet und das Sekundärrecht, insbesondere die Richtlinien und Verordnungen (Art. 288 AEUV). Dabei gelten Verordnungen unmittelbar im nationalen Recht. Die Richtlinien müssen hingegen vom nationalen Gesetzgeber zunächst umgesetzt werden. Dies geschah unter anderem in der großen Schuldrechtsreform 2002, als der Gesetzgeber die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Richtlinie 1999/44/E) in das Zivilrecht umsetzte.

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