Wie viel bekommt ein Abkömmling, der mich gepflegt hat, aus dem Erbe?

Erbschaft Testament
25.09.2009909 Mal gelesen

Wenn Sie keine anders lautende Regelung treffen, sieht das Gesetz hier keine konkrete Zahl vor. Im ursprünglichen Entwurf für die Reform des Erbrechts war vorgesehen, dass die Vergütung sich an den Sätzen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert. Ob die Gerichte in Zukunft diese Beträge zu Grunde legen oder mehr bzw. weniger, kann im Moment noch nicht gesagt werden.

 
Empfehlung:
 
Gerade bei Personen, denen von Gesetzes wegen eine Vergütung für Pflegeleistungen aus dem Erbe zusteht, sollten Sie die Höhe der Vergütung genau regeln!
 
So können Sie in Ihr Testament schreiben, dass die betreffende Person die Beträge erhalten soll, die ihr nach der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechend ihren Pflegestufen zustehen würden.