Pflicht zur vollständigen Erwerbstätigkeit

Erbschaft Testament
28.07.2009828 Mal gelesen

Pflicht zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 27.05.08 - 4 UF 159/07 entschieden, dass die Mutter eines 11 und eines 8 Jahre alten Kindes zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet ist. Es hat darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auf die Basiszeit von 3 Jahren abzustellen sei und die Kindesmutter anschließend den Ausnahmefall einer Verlängerung darzulegen habe. Das Gericht billigte der Kindesmutter jedoch zu, dass sie ihre Berufsfortbildung zur Betriebswirtin, die Mitte 2008 endete, zu Ende führen kann und ihr anschließend noch eine Orientierungsphase von 6 Monaten zustehe.