Testament schreiben: Diese acht Fehler passieren besonders häufig
Testament schreiben: Diese acht Fehler passieren besonders häufig
Ein Testament hilft, den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu regeln. Liegt keines vor, greift die gesetzliche Erbfolge – und die stimmt oft nicht mit den Wünschen des Erblassers überein. Damit Ihr Wille rechtswirksam bleibt, sollten Sie diese Fehler vermeiden:
- Pflichtteil nicht berücksichtigen
Nahe Angehörige wie Ehegatten oder Kinder haben ein Recht auf ihren Mindestanteil. Wird er übergangen, sind Streitigkeiten fast vorprogrammiert. - Probleme von Erbengemeinschaften unterschätzen
Wenn mehrere Personen erben, müssen alle gemeinsam entscheiden. Ohne Vollmachten drohen Blockaden, zum Beispiel bei Immobilien. - Ehegattentestament überschätzen
Viele Paare denken, ein gemeinsames Testament sei automatisch bindend. Tatsächlich kann der überlebende Ehepartner häufig frei neu verfügen – außer es wurde ausdrücklich eine Bindungswirkung festgelegt. - Internationales Recht ignorieren
Entscheidend ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt. Wer deutsches Erbrecht sichern will, muss dies im Testament ausdrücklich vermerken. - Formfehler machen
Das Testament muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Maschinengeschriebene Ergänzungen oder nachträgliche Zettel bergen die Gefahr der Unwirksamkeit. - Ersatzerben vergessen
Ohne Benennung eines Ersatzerben entstehen Lücken, wenn der eingesetzte Erbe vor dem Erblasser stirbt. - Kostenpflichtigen Erbschein beantragen
Ein Erbschein ist teuer und oft entbehrlich. Eine beglaubigte Vorsorgevollmacht kann ihn in vielen Fällen ersetzen. - Testierfähigkeit nicht absichern
Gerade bei älteren Personen empfiehlt sich ein medizinisches Gutachten, um spätere Streitigkeiten über die Geschäftsfähigkeit zu vermeiden.
Fazit: Wer frühzeitig klare Regelungen trifft, schützt seine Familie vor Konflikten und stellt sicher, dass der letzte Wille beachtet wird.
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