Übersicht
- Was heißt „Erbe ausschlagen“ überhaupt?
- Der Pflichtteil – kurz erklärt
- Wann ist es schlau, das Erbe auszuschlagen?
- Das sollten Sie bei der Ausschlagung beachten
- Unser Fazit
1. Was bedeutet es, eine Erbschaft auszuschlagen?
Wer zum Erben bestimmt wurde – sei es durch ein Testament oder kraft Gesetz – hat zwei Optionen: annehmen oder ausschlagen. Wer ausschlägt, verzichtet vollständig auf alle Rechte und Pflichten als Erbe – etwa auch auf die mögliche Haftung für Schulden des Erblassers.
2. Was ist der sogenannte Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist eine gesetzlich garantierte Geldforderung für enge Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern), wenn sie beim Erbe leer ausgehen oder nur wenig erhalten.
Er entspricht 50 % des gesetzlichen Erbanspruchs und wird in Geld vom oder von den Erben verlangt – nicht in Form von Gegenständen.
3. Wann ist es sinnvoll, die Erbschaft auszuschlagen und nur den Pflichtteil einzufordern?
Ein paar typische Fälle, in denen das sinnvoll sein kann:
1. Der Nachlass ist hoch verschuldet
Wenn die Schulden größer sind als das Vermögen, würde man als Erbe eventuell sogar mit seinem eigenen Geld haften.
➡️ Lösung: Ausschlagen – der Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen, solange es andere Erben gibt.
2. Der Pflichtteil ist wertvoller als der zugewiesene Anteil
Wird einem Erben per Testament nur ein kleiner Teil zugewendet, kann der Pflichtteil oft die bessere Wahl sein.
Beispiel: Statt dem gesetzlichen Viertel ist im Testament nur ein Zehntel vorgesehen. Der Pflichtteil (ein Achtel) wäre höher.
➡️ Lösung: Pflichtteil geltend machen statt Erbe antreten.
3. Der Erbanteil ist eingeschränkt nutzbar
Wenn das Erbe mit Auflagen, Nacherbschaft oder einer Testamentsvollstreckung versehen ist, kann der Zugriff auf das Vermögen eingeschränkt sein.
➡️ Lösung: Ausschlagen – der Pflichtteil ist frei verfügbar und nicht belastet.
4. Stress mit Miterben vermeiden
In schwierigen Familienverhältnissen oder bei drohendem Erbstreit ist der Pflichtteil oft der ruhigere Weg.
➡️ Keine Konflikte, keine Auseinandersetzung mit Miterben – klare Abgrenzung.
5. Steuer oder persönliche Lage sprechen dafür
Wer selbst verschuldet ist oder aus steuerlichen Gründen besser fährt, kann ebenfalls von der Pflichtteilsregelung profitieren.
Zum Beispiel:
- Eigene Insolvenz
- Pflichtteilsforderung kann gestundet oder übertragen werden
- Steuerlich günstigere Behandlung
➡️ Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist hier ratsam.
4. Ausschlagung – was muss man wissen?
Wichtig: Die Ausschlagung ist endgültig – und es gelten strenge Regeln.
- Frist: 6 Wochen ab Bekanntwerden der Erbschaft (bzw. 6 Monate bei Auslandsbezug)
- Form: Persönlich beim Nachlassgericht oder über Notar
- Ist die Frist abgelaufen, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen
Fazit
Das Erbe auszuschlagen, um stattdessen den Pflichtteil zu verlangen, kann ein kluger Schritt sein – vor allem bei:
- überschuldetem Nachlass
- geringem Erbanteil
- belasteter Erbschaft
- angespannten Familienverhältnissen
👉 Unser Tipp: Klären Sie Ihren Anspruch rechtzeitig und lassen Sie sich zum Pflichtteil professionell beraten. Eine Ausschlagung ist nicht rückgängig zu machen!
Weitere Informationen: www.ra-cocron.de
📞 Kanzlei Cocron – München & Berlin