Voraussetzungen der wirksamen Patientenverfügung

Erbrecht Eigentum
06.06.2017392 Mal gelesen
Viele Menschen haben Angst vor der Vorstellung, eines Tages möglicherweise nur noch von Maschinen am Leben erhalten zu werden, ohne dass eine Chance auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht. Eine Patientenverfügung erscheint in dieser Situation als sichere Möglichkeit, ...

Viele Menschen haben Angst vor der Vorstellung, eines Tages möglicherweise nur noch von Maschinen am Leben erhalten zu werden, ohne dass eine Chance auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht. Eine Patientenverfügung erscheint in dieser Situation als sichere Möglichkeit, ungewollten lebenserhaltenden Maßnahmen zu entgehen.

In der Praxis ist bei Aufsetzung einer Patientenverfügung allerdings genau auf die Formulierung zu achten. Andernfalls läuft der zukünftige Patient Gefahr, dass die Patientenverfügung unwirksam ist und lebenserhaltende Maßnahmen doch, gegen den Wunsch des Patienten, eingeleitet werden. Zwar kann der Patientenwunsch auch durch Heranziehen früherer Äußerungen, bekannter persönlicher Wertvorstellungen oder religiöser Anschauungen ermittelt werden. Dies kann jedoch für Konflikte zwischen den Angehörigen sorgen und bietet keine sichere Grundlage für den Patienten. Eine wirksame Patientenverfügung ist deswegen vorzuziehen.

Der BGH hat sich kürzlich die Voraussetzungen wirksamer Patientenverfügungen konkretisiert. Zunächst muss die Formulierung der Patientenverfügung bestimmt sein. Das bedeutet, dass der Betroffenen klar darlegen muss, welche Maßnahmen (z. B. künstliche Ernährung) er wünscht und welche er dagegen ablehnt. Daneben muss der Betroffene auch deutlich machen, in welchen Behandlungssituationen (z. B. keine Möglichkeit, wieder zu Bewusstsein zu kommen) er die genannten Maßnahmen ablehnt. Eher allgemeine Anweisungen, wie etwa der Wunsch nach "würdevollem Sterben", reichen für eine wirksame Patientenverfügung allein hingegen nicht aus.

Der BGH erkennt jedoch, dass die Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot nicht überspannt werden dürfen. Der Patient muss deshalb nicht jede denkbare medizinische Neuerung berücksichtigen oder seine gesamte Biografie vorhersehen. Die Umstände des Einzelfalles können eine eigentlich nicht eindeutige Patientenverfügung wirksam werden lassen. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht, insbesondere kann auch in diesem Fall Streit über den eigentliche Willen des Patienten entstehen, was wiederum dazu führen kann, dass doch lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden, die der Patient ablehnt.

Fazit:

Verfasser von Patientenverfügungen sollten bei der Formulierung rechtlichen Rat in Anspruch nehmen, um nicht eindeutige und darum ggf. unwirksame Patientenverfügungen zu vermeiden. Eine professionelle Beratung kann verhindern, dass unwirksame, weil nicht eindeutige, Patientenverfügungen zu Konflikten zwischen den Angehörigen führen und lebenserhaltende Maßnahme gegen den Wunsch des Patienten durchgeführt werden. Auch bereits verfasste Patientenverfügungen sollten deswegen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.