Schufa löscht Negativeeintrag der Collectia GmbH

Schufa Eintrag gelöscht
08.11.201998 Mal gelesen
Schufa löscht Negativeintrag der Collectia GmbH aus Fitnessstudiovertrag mit Fit X

Ende August meldete sich ein junger Mann aus Bochum bei der Kanzlei AdvoAdvice. Dieser berichtete, dass er Anfang des Jahres zufällig von einem SCHUFA-Eintrag der Collectia GmbH, einem Inkassounternehmen aus Deggendorf, erfuhr.

Hintergrund des Eintrages

Die Forderung, aus welcher der Negativeintrag heraus resultierte, stammte aus einem Vertragsverhältnis mit dem Fitnessstudio Fit X. Im Rahmen einer Trennung verzog der Betroffene aus dem Einzugsgebiet des konkreten Fitnessstudios, weshalb er den Vertrag nicht weiterführte. Ende 2018 kam es dabei offenbar zu einer Rückbuchung eines Betrages in Höhe von 20,00 Euro. Dies bemerkte der Betroffene nicht.

Im weiteren Verlauf wurde die Forderung von der Fit X Deutschland GmbH an die Collectia GmbH abgetreten, welche ihrerseits offenbar Mahnungen an die alte Adresse des Betroffenen sandte, an welcher er sich weder aufhielt noch dort polizeilich gemeldet war. Diese Mahnungen konnte er aufgrund seines Umzuges nicht wahrnehmen und diese wurden ihm auch nicht durch seine ehemalige Partnerin weitergeleitet.

Erfolgreiche Löschung

Nach dem Ausgleich der Forderung, wurde der Eintrag als "erledigt" vermerkt.  Die Konsequenz daraus wäre, dass der Eintrag weitere drei Jahre im SCHUFA-Datenbestand gespeichert bleibt und bei der Scorewertberechnung berücksichtigt wird.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice kontaktieren nach der Beauftragung durch den Mandanten die Collectia GmbH und die SCHUFA Holding AG, um eine vollständige Löschung des Eintrages zu erreichen. Während sich die Collectia GmbH gar nicht meldete, zeigte die SCHUFA kurzfristig an, dass der Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht werde. 

Fazit

Die SCHUFA Holding AG prüft die bei ihr bestehenden Negativeinträge oftmals selbst, nachdem man die SCHUFA kontaktiert und über den Sachverhalt informiert hat. Sollte die SCHUFA feststellen, dass ein Eintrag unberechtigt erfolgte, muss diese nach der DSGVO eine Löschung vornehmen.

In Zweifelsfällen ist eine solche Löschung auch sinnvoll, da sonst Maßnahmen der Aufsichtsbehörden und zivilrechtliche Streitigkeiten drohen. In diesen Fällen wird oftmals eine Löschung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgesprochen, um einen Eintrag bei veränderter Sachlage nochmals aufnehmen zu können. 

Haben Sie Rückfragen zu einem negativen Schufa Eintrag und Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, dann rufen Sie gerne an unter 030 921 000 40 oder schicken Sie uns eine Email an info@advoadvice.de.