SCHUFA-Eintrag der Deutschen Bank Privat- und Firmenkunden AG gelöscht

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Dr. Sven Tintemann
07.11.201924 Mal gelesen
AdvoAdvice hilft Kunden bei Löschung eines Schufa-Negativeintrages der Deutsche Bank Privat- und Firmenkunden AG

Nach einer jahrelangen Geschäftsbeziehung zwischen einem 40-jährigem Mann und der Deutschen Bank Privat- und Firmenkunden AG entwickelte sich ein schwelender Streit, welcher in letzter Etappe erst durch Hinzuziehung der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte entschieden werden konnte.

Hintergrund

Der aus Berlin stammende Bankkunde hat nach vielen Jahren entschieden, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und seine Geschäfte von dort aus vorzunehmen. Bei der Deutschen Bank Privat- und Firmenkunden AG bestand jedoch noch ein Dispositionskredit. Der Kredit wurde durch regelmäßige Bareinzahlungen auf das Konto nach und nach getilgt.

Anfang des Jahres 2019 wurde dann jedoch die Bankkarte des 40-jährigen gesperrt, sodass dieser keine Einzahlungen mehr vornehmen konnte. Zum offenen Saldo folgte dann keine wirkliche Korrespondenz mehr, bis die Deutsche Bank Privat- und Firmenkunden AG im April 2019 ankündigte, den Kredit fällig zu stellen, wenn dieser nicht zurückgezahlt werde.

Der Betroffene bemühte sich durch mehrere Anrufe bei der Bank um eine erneute Freischaltung der Karte, damit er weitere Bareinzahlungen vornehmen könne. Eine Freischaltung o. ä. erfolgte nicht. Vielmehr wurde kurze Zeit später ein negativer SCHUFA-Eintrag vorgenommen.

Kurzfristige Hilfe der Rechtsanwälte

Anfang Oktober 2019 kontaktierten die SCHUFA-Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte die Deutsche Bank Privat- und Firmenkunden AG sowie die SCHUFA Holding AG und forderte diese zum Widerruf bzw. zur Löschung des Eintrages auf. Begründet wurde dies damit, dass dem Betroffenen durch die Kartensperrung die bis dato hingenommene Möglichkeit genommen wurde, seine Einzahlungen zu leisten und dass ein Negativeintrag mangels weiterer Schreiben für den Betroffenen unvorhersehbar war.

Keine 14 Tage nach Versand des Schreibens bestätigte die Deutsche Bank Privat- und Firmenkunden AG bereits, dass der Negativeintrag widerrufen wurde. Ein erster und wichtiger Erfolg für den Betroffenen. 

Die SCHUFA wollte eine Löschung unter Verweis auf eine angebliche Bestätigung des Vorganges von der Deutschen Bank Privat- und Firmenkunden AG nicht vornehmen. Die SCHUFA wurde dann aber durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zeitnah mit den widersprüchlichen Aussagen der Deutsche Bank Privat- und Firmenkunden AG konfrontiert. In der Folge wurde durch die SCHUFA Holding AG sodann mitgeteilt, dass der Negativeintrag nunmehr gelöscht worden sei.

Fazit

Im Rahmen von negativen SCHUFA-Einträgen ist es wichtig, die Angelegenheit immer bis zum Ende zu begleiten und nicht der Annahme zu verfallen, dass Einträge bestimmt gelöscht werden. Erst wenn der Eintrag tatsächlich gelöscht wird, ist das Problem üblicherweise auch behoben. Gleichzeitig ist eine aufmerksame Bearbeitung des individuellen Falles nötig, um die entscheidenden Punkte und Fehler zu entdecken.

Sollten Sie unter den Folgen eines negativen SCHUFA-Eintrages leiden, können Sie uns gerne kontaktieren. Gerne prüfen wir, ob und wie wir Ihnen effektiv helfen können. Rufen Sie an unter 030 / 921 000 40 oder schreiben Sie uns unter info@advoadvice.de.