Automobil Group – Dubioses Konzept bringt Autokäufer in Bedrängnis

Darlehensrecht
14.02.201966 Mal gelesen
Autofahren fast zum Nulltarif – Wer träumt nicht davon? Von der Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co. KG aus München (ehemals Car for less Beteiligungs GmbH & Co. KG) ist genau ein solches Konzept angeboten worden.

Stuttgart, 14.02.2019: Autofahren fast zum Nulltarif - Wer träumt nicht davon? Von der Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co. KG  aus München (ehemals Car for less Beteiligungs GmbH & Co. KG) ist genau ein solches Konzept angeboten worden. Vordergründig handelt es sich um einen marktüblichen finanzierten Autokauf, bei dem ein Neufahrzeug bestellt und bei der Audi Bank bzw. der Volkswagen Bank GmbH finanziert wird. Im Anschluss daran verkauft der Erwerber den Pkw an die Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co. KG, die wiederum dem ursprünglichen Erwerber den Pkw zur Nutzung für ein Jahr im Rahmen eines sogenannten Kfz-Überlassungsvertrages überlässt. In diesem Rahmen wird ein monatlicher Werbekostenzuschuss vereinbart und gezahlt, wodurch sich für den Pkw-Erwerber und Darlehensnehmer der monatliche Eigenbetrag auf beispielsweise 100,00 Euro reduziert. Auf diese Weise sollten teure PKW`s etwa der Marken Audi / Volkswagen (vielfach Audi A6, A4 und RS-Modelle) auch für breite Käuferschichten erschwinglich sein. Vielen Käufern war es durch diesen Zuschuss überhaupt nur möglich, die hohen monatlichen Darlehensraten von regelmäßig über 1.000,00 Euro aufzubringen.

Nach eigenen Angaben der Automobile Chartered Beteiligungs GmbH & Co. KG soll nun deren Schweizer Gesellschafterin Insolvenz angemeldet haben mit der Folge, dass auch die Auswirkungen auf den Fortbestand der Gesellschaften in Deutschland geprüft werden müsse. Aktuell werden demzufolge keine Werbekostenzuschüsse mehr gezahlt, so dass zahlreiche Pkw-Erwerber in finanzielle Bedrängnis geraten.

"Wir empfehlen betroffenen Autokäufern und Darlehensnehmern, sich fachanwaltlich beraten zu lassen", so Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. HAHN vertritt bereits zahlreiche betroffene Autokäufer. "Nach unserer Prüfung gibt es gute rechtliche Ansatzpunkte, die im Erfolgsfall zu einer Rückabwicklung des Finanzierungs- und Kaufvertrages führen", erläutert Fachanwältin Dr. Brockmann weiter.